TOP-Berater gesucht!
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- 2 Nov 2026
Verified open 2 Nov 2026 · Source: Company careers page
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Wir suchen qualifizierte Berater/Beraterinnen
ZUKUNFTSBLICK erweitert sein internationales Beraterteam. In Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz sind wir mit unseren Dienstleistungen erfolgreich vertreten und suchen erfahrene, kompetente und motivierte selbständige Beraterinnen und Berater für die Bereiche Astrologie, Hellsehen, Kartenlegen sowie weitere geeignete spirituelle und esoterische Beratungsmethoden.
ZUKUNFTSBLICK ist ein Esoterik- und Beratungsportal der Zukunftsblick Ltd. und bietet selbständig tätigen Beraterinnen und Beratern die Möglichkeit, ihre Beratungsleistungen über die technische Infrastruktur und die Vermittlungsangebote von ZUKUNFTSBLICK anzubieten.
Für die Nutzung der Plattform gelten insbesondere die erforderlichen Standards und Richtlinien zum Kunden- und Minderjährigenschutz, Datenschutz, zur IT-Sicherheit, Beratungsqualität und Compliance.
Was bedeutet eine selbständige Tätigkeit bei ZUKUNFTSBLICK?
Die Zusammenarbeit ist als selbständige B2B-Tätigkeit und nicht als Angestelltenverhältnis vorgesehen. Die tatsächliche rechtliche Einordnung richtet sich jedoch nach der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit und den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Als selbständige Beraterin bzw. selbständiger Berater organisieren Sie Ihre Tätigkeit grundsätzlich eigenverantwortlich. Sie entscheiden insbesondere selbst, wann und in welchem Umfang Sie Ihre Beratungsleistungen über ZUKUNFTSBLICK anbieten möchten.
Als selbständig tätige Person sind Sie - soweit nach dem für Sie geltenden Recht vorgesehen - grundsätzlich selbst für Ihre steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Registrierung sowie die Erfüllung Ihrer eigenen Steuer-, Sozialversicherungs-, VAT-/Umsatzsteuer- und sonstigen unternehmerischen Pflichten verantwortlich. Zwingende gesetzliche Verpflichtungen von ZUKUNFTSBLICK bleiben unberührt.
Für den erfolgreichen Aufbau eines Kundenstamms ist eine regelmäßige Verfügbarkeit von Vorteil. Umfang und Zeiten Ihrer Tätigkeit bestimmen Sie als selbständige Beraterin bzw. selbständiger Berater jedoch grundsätzlich eigenverantwortlich.
Bei einer Tätigkeit aus der Schweiz ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der selbständigen Tätigkeit mit der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu klären. Vor bzw. zu Beginn der Zusammenarbeit kann ZUKUNFTSBLICK einen geeigneten Nachweis über die Anmeldung oder Anerkennung als Selbständigerwerbende bzw. Selbständigerwerbender für die betreffende Tätigkeit verlangen.
Für Beraterinnen und Berater aus anderen Ländern können entsprechend der jeweils geltenden nationalen Rechtslage geeignete Nachweise über die selbständige bzw. unternehmerische Registrierung erforderlich sein.
Vor der endgültigen Freischaltung können insbesondere folgende Angaben bzw. Nachweise verlangt werden:
- steuerlicher Wohnsitz
- tatsächliches Tätigkeitsland bzw. tatsächliche Tätigkeitsländer
- Steueridentifikationsnummer (TIN/Steuer-ID), soweit vorhanden bzw. gesetzlich erforderlich
- VAT-/Umsatzsteuer-ID, soweit vorhanden bzw. erforderlich
- geeigneter Nachweis über die selbständige bzw. unternehmerische Registrierung, soweit eine solche nach dem jeweiligen nationalen Recht erforderlich ist
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